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IntermErsAufwV
Intermediäre-Aufwendungsersatz-Verordnung
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Allgemeine Vorschriften
- § 3Kostenersatz für Aufwendungen für die Übermittlung von Informationen an die Aktionäre außerhalb von § 4
- § 4Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen hinsichtlich der Einberufung der Hauptversammlung
- § 5Kostenersatz für Aufwendungen bei Mitteilungen an die börsennotierte Gesellschaft und für den Nachweis des Anteilsbesitzes
- § 6Kostenersatz für Aufwendungen bei Aktionärsidentifikation
- § 7Beschränkung der Ersatzansprüche nach § 6
- § 8Kostenersatz für Aufwendungen bei der Übermittlung der Bestätigung des Zugangs der Stimmen
- § 9Kostenersatz für Aufwendungen bei Bestätigung über die Stimmzählung
- § 10Kostenersatz für die Übermittlung der Angaben bei Namensaktien
- § 11Ersatz der Umsatzsteuer
- § 12Inkrafttreten