AdvoCite
MKSeuchV
MKS-Verordnung
Teil 1 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Schutzmaßregeln
Abschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
Abschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Vor amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
Unterabschnitt 2 Nach amtlicher Feststellung der Maul- und Klauenseuche
- § 6Öffentliche Bekanntmachung
- § 7Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
- § 8Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
- § 9Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
- § 10Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
- § 11Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
- § 12Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
- § 13Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
- § 14Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
- § 15Sperrgebiet
- § 16Notimpfung
- § 17Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
- § 18Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
- § 19Untersuchungen nach Notimpfung
- § 20Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
- § 21Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
- § 22Anwendungsvorrang
- § 23Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
- § 24Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
- § 25Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
- § 26Tilgungsplan
- § 27Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
Teil 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten, auf dem Transport und in Grenzkontrollstellen
Teil 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
Teil 5 Behördliche Anordnungen, Tierseuchenbekämpfungszentrum
Teil 6 Arbeiten mit MKS-Virus
Teil 7 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen
- § 34Ordnungswidrigkeiten
- § 35Berechnung von Fristen
- § 36(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
- Anlage 1(zu § 15 Absatz 2 Nummer 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 2(zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
- Anlage 3(zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung