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NSVerbG
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
Erster Teil Ansprüche gegen die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Einrichtungen
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1Dem Gesetz unterliegende Ansprüche
- § 2Auflösung
- § 3Dem Gesetz nicht unterliegende Ansprüche
- § 4Erlöschen von Ansprüchen
Zweiter Abschnitt Zu erfüllende Ansprüche
- § 5Ansprüche aus der Nachkriegszeit
- § 6Schadensersatzansprüche
- § 7Versorgungsansprüche
- § 8Ausgeschlossene Gläubigergruppen
- § 9Wohnsitzvoraussetzungen
- § 10Ansprüche aus Grundstücksübereignungen
- § 11Ansprüche aus dinglichen Rechten
- § 12Gesetzeskonkurrenz
- § 13Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 14Umstellung von Reichsmarkansprüchen
- § 15Anspruchsschuldner
- § 16Anmeldung
- § 17Anmeldestelle
- § 18Anmeldefrist, Nachsichtgewährung
- § 19Klagefrist
Dritter Abschnitt Sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- § 20Nachversicherung
- § 21Beginn des Rentenanspruchs
- § 22Rentenfeststellung
- § 23Erstattungspflicht
- § 23aNachversicherung in Sonderfällen
Zweiter Teil Vermögenswerte der NSDAP und ihrer Einrichtungen
Dritter Teil Schlußbestimmungen
- § 25Hypothekengewinnabgabe
- § 26Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
- § 27Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
- § 28Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
- § 29Londoner Schuldenabkommen
- § 30Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 31Freistellung von Verwaltungsgebühren
- § 32Amts- und Rechtshilfe
- § 33Geltung in Berlin
- § 34Inkrafttreten