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PhysTh-APrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Ausbildung
- § 2Staatliche Prüfung
- § 3Prüfungsausschuß
- § 4Zulassung zur Prüfung
- § 5Niederschrift
- § 6Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung
- § 7Bestehen und Wiederholung der Prüfung
- § 8Rücktritt von der Prüfung
- § 9Versäumnisfolgen
- § 10Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
- § 11Prüfungsunterlagen
Abschnitt 2 Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1
Abschnitt 3 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 1
Abschnitt 4 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2
Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
- § 21Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
- § 21aAnerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 21bAnerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat
- § 21cFristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
- § 22Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlußformel
- Anlage 1(zu § 1 Abs. 1)
- Anlage 2(zu § 1 Abs. 2 Satz 1)
- Anlage 3(zu § 1 Abs. 2 Satz 2)
- Anlage 4(zu § 1 Abs. 4)
- Anlage 5(zu § 7 Abs. 2 Satz 1)
- Anlage 6(zu § 20)
- Anlage 6a(zu § 21a Absatz 2)
- Anlage 6b(zu § 21a Absatz 3)
- Anlage 7(zu § 21b Absatz 2)
- Anlage 8(zu § 21b Absatz 7)