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PhysTh-APrV

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 7.6.2023 I Nr. 148 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1
Abschnitt 3 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 1
Abschnitt 4 Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2
Abschnitt 5 Erlaubniserteilung
Abschnitt 5a Sonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
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