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SCEBG
SCE-Beteiligungsgesetz
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 4Information der Leitungen
- § 5Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 6Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 7Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 2 Wahlgremium
- § 8Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
- § 9Einberufung des Wahlgremiums
- § 10Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 3 Verhandlungsverfahren
- § 11Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 12Sitzungen, Geschäftsordnung
- § 13Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
- § 14Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
- § 15Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
- § 16Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
- § 17Niederschrift
- § 18Wiederaufnahme der Verhandlungen
- § 19Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 20Dauer der Verhandlungen
Kapitel 4 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
Kapitel 5 Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
Abschnitt 1 SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung
- § 22Voraussetzung
- § 23Errichtung des SCE-Betriebsrats
- § 24Sitzungen und Beschlüsse
- § 25Prüfung der Zusammensetzung des SCE-Betriebsrats
- § 26Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen
Unterabschnitt 2 Aufgaben
- § 27Zuständigkeiten des SCE-Betriebsrats
- § 28Jährliche Unterrichtung und Anhörung
- § 29Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände
- § 30Information durch den SCE-Betriebsrat
Unterabschnitt 3 Freistellung und Kosten
Abschnitt 2 Mitbestimmung kraft Gesetzes
- § 34Besondere Voraussetzungen
- § 35Umfang der Mitbestimmung
- § 36Sitzverteilung und Bestellung
- § 37Abberufung und Anfechtung
- § 38Rechtsstellung; Innere Ordnung
Abschnitt 3 Tendenzschutz
Teil 3 Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
- § 40Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen
- § 41Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch ausschließlich natürliche Personen oder durch nur eine juristische Person zusammen mit natürlichen Personen
Teil 4 Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
- § 42Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- § 43Geheimhaltung; Vertraulichkeit
- § 44Schutz der Arbeitnehmervertreter
- § 45Missbrauchsverbot
- § 46Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
Teil 5 Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung