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SchwPestV

Schweinepest-Verordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.11.2020 BAnz AT 09.11.2020 V1, dieser geändert durch Art. 1 V v. 7.4.2021 I 764 · Quelle

Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
A. Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
B. Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
1. Öffentliche Bekanntmachung
2. Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
3. Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
4. Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
5. Notimpfung bei Hausschweinen
6. Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
7. Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
a. bei Schweinepest
b. bei Afrikanischer Schweinepest
c. bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
Abschnitt 4 Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
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