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Anlage 6a See-BV

(zu § 42) Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3268 - 3270; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Eine Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung muss mindestens folgende Kenntnisse, Verständnisse und Fachkunde vermitteln:

Metallbearbeitung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte

  1. 1.

    Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse

  2. 1.1

    Festlegen der Arbeitsschritte (Arbeitsdurchführung bis Qualitätskontrolle)

  3. 1.2

    Abschätzen des Teilebedarfs und Festlegen der Arbeitsmittel

  4. 1.3

    Festlegen der Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse

  5. 1.4

    Bereitstellen von Halbzeugen, Werkstücken, Spannzeugen, Werkzeugen, Prüf- und Messzeugen und weiteren Hilfsmitteln

  6. 1.5

    Einrichten des Arbeitsplatzes

  7. 1.6

    Beurteilen des Arbeitsergebnisses bei Abweichungen vom Sollmaß

  8. 2.

    Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

  9. 2.1

    Lesen und Anwenden von Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen

  10. 2.2

    Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Verwendungshinweise, Handbücher, Stücklisten, Tabellen und Diagramme

  11. 2.3

    Anfertigen von Skizzen

  12. 2.4

    Erstellen von Mess- und Prüfprotokollen

  13. 2.5

    Anwenden von Normen, insbesondere Toleranznormen

  14. 2.6

    Handhaben von Datenträgern

  15. 3.

    Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen

  16. 3.1

    Unterscheiden der Werkstoffeigenschaften von Eisenmetallen, Nichteisenmetallen, Kunst- und Naturstoffen

  17. 3.2

    Auswählen von Werkstoffen unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Bearbeitung nach Verwendungszweck

  18. 3.3

    Unterscheiden von Betriebsstoffen und Hilfsstoffen, Zuordnen nach ihrer Verwendung und Auswählen nach Verwendungszweck

  19. 4.

    Prüfen, Messen, Lehren

  20. 4.1

    Auswählen der Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck

  21. 4.2

    Messen von Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten

  22. 5.

    Anreißen, Körnen, Kennzeichnen

  23. 5.1

    Anreißen von Werkstücken unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Oberfläche

  24. 5.2

    Körnen von Bohrungsmittelpunkten sowie Kontroll- und Messpunkten

  25. 6.

    Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstoffen

  26. 6.1

    Auswählen und Befestigen von Spannzeugen nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen

  27. 6.2

    Ausrichten und Spannen von Werkstücken oder Bauteilen insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes

  28. 6.3

    Ausrichten und Spannen von Werkzeugen

  29. 7.

    Manuelles Spanen

  30. 7.1

    Auswählen von Werkzeugen nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstücks

  31. 7.2

    Feilen von Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen

  32. 7.3

    Sägen von Blechen, Rohren und Profilen aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss

  33. 7.4

    Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen

  34. 8.

    Maschinelles Spanen

  35. 8.1

    Auswählen von Werkzeugen unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidgeometrie

  36. 8.2

    Bestimmen und Einstellen von Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohroperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen

  37. 8.3

    Herstellen der Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen

  38. 8.4

    Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen, insbesondere unter der Beachtung der Kühlschmierstoffe, an Bohrmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken

  39. 8.5

    Schleifen von Werkzeugen, insbesondere Scharfschleifen von Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel am Schleifbock

  40. 9.

    Trennen

  41. 9.1

    Scheren von Feinblechen mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss

  42. 9.2

    Trennen von Rohren mit Rohrschneidern

  43. 10.

    Umformen

  44. 10.1

    Kaltes Umformen von Blechen aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen

  45. 11.

    Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)

  46. 11.1

    Prüfen von Bauteilen auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz sowie Fixieren in montagegerechter Lage

  47. 11.2

    Verbinden und Sichern von Bauteilen mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung

Elektrofertigung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte

  1. 1.

    Theoretische Grundlagen

  2. 1.1

    Beschreiben der fünf Sicherheitsregeln, der Gefahren des elektrischen Stromes und des Verhaltens bei Stromunfällen

  3. 1.2

    Erklären der Schutzmaßnahmen (Basis-, Fehler-, Zusatzschutz)

  4. 1.3

    Zitieren der Größen und Einheiten der Elektrotechnik

  5. 1.4

    Beschreiben der Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärme-, Magnetische, Licht-, chemische, physiologische Wirkung)

  6. 1.5

    Beschreiben des Atomaufbaus, der Entstehung von positiver und negativer Ladung

  7. 1.6

    Beschreiben des Spannungsbegriffs, der Erzeugung von Spannungen, des Messens von Spannungen

  8. 1.7

    Beschreiben des Stromflusses in Leitern, Flüssigkeiten, Gasen, Vakuum

  9. 2.

    Grundlegende Arbeiten

  10. 2.1

    Verdrahten

  11. 2.2

    Isolieren

  12. 2.3

    Lötverfahren

  13. 2.4

    Löten

  14. 2.5

    Erdungsanschlüsse herstellen

  15. 3.

    Grundkenntnisse von Bauelementen und Bauteilen der Elektro-, Informations- oder Kommunikationstechnik

  16. 3.1

    Beschreiben von Widerständen

  17. 3.2

    Beschreiben von Blindwiderständen

  18. 3.3

    Beschreiben von Batterien

  19. 3.4

    Beschreiben von Steuerschaltungen

  20. 3.5

    Beschreiben von Leitungsschutz

  21. 3.6

    Beschreiben der Wechselstromtechnik

  22. 3.7

    Beschreiben der Drehstromtechnik

  23. 3.8

    Beschreiben der Leistungselektronik

  24. 3.9

    Lesen und Erstellen von Schaltplänen

  25. 4.

    Grundkenntnisse der elektrischen Messtechnik

  26. 4.1

    Unterscheiden von Messgeräten

  27. 4.2

    Auswählen von Messgeräten nach Art der zu messenden Größen

  28. 4.3

    Aufbauen von Messschaltungen und Darstellen von Signalinformationen

  29. 4.4

    Unterscheiden, Klassifizieren und Berechnen von Messfehlern

  30. 5.

    Bedienen, Programmieren und Anwenden von Rechnern und speicherprogrammierbaren Bausteinen

  31. 5.1

    Realisierung einfacher Logikschaltungen mit programmierbaren Bausteinen

  32. 5.2

    Beschreiben von speicherprogrammierbaren Steuerungen

  33. 5.3

    Unterscheiden von Sensoren

  34. 6.

    Montage von Geräten

  35. 6.1

    Zusammenbauen, Prüfen, Warten und Reparieren von Apparaten und Geräten der Elektrotechnik oder Informations- und Kommunikationstechnik

  36. 7.

    Schaltanlagen

  37. 7.1

    Kenntnisse nachweisen über die routinemäßigen Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Sicherungsautomaten in Schalttafeln

  38. 7.2

    Routinemäßige Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Leistungsschaltern der Schalttafel

Seeleute-Befähigungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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