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TPG-OrganV
TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen
Abschnitt 1 Organ- und Spendercharakterisierung
- § 2Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
- § 3Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
- § 4Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU
Abschnitt 2 Transport
- § 5Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern
- § 6Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 7Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen
Abschnitt 3 Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 8Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 9Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 10Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 11Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten