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§ 225b UmwG

Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner

Ein Formwechselbericht ist nur erforderlich, wenn ein Partner der formwechselnden Partnerschaft gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Von der Geschäftsführung ausgeschlossene Partner sind entsprechend § 216 zu unterrichten.

Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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