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UStDV
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
- Zu § 3a des Gesetzes
- Zu § 3b des Gesetzes
- § 2Verbindungsstrecken im Inland
- § 3Verbindungsstrecken im Ausland
- § 4Anschlussstrecken im Schienenbahnverkehr
- § 5(weggefallen)
- § 6Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten
- § 7Kurze Strecken im grenzüberschreitenden Verkehr mit Wasserfahrzeugen
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe a und den §§ 6 und 7 des Gesetzes
- Ausfuhrnachweis und buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 8Grundsätze für den Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen
- § 9Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen
- § 10Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
- § 11Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen
- § 12Ausfuhrnachweis bei Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- § 13Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr
- §§ 14 bis 16(weggefallen)
- § 17Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr
- Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes
- § 17aGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17bGelangensnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17cNachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen
- § 17dBuchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
- Zu § 4 Nr. 2 und § 8 des Gesetzes
- Zu § 4 Nr. 3 des Gesetzes
- § 19
- § 20Belegmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- § 21Buchmäßiger Nachweis bei steuerfreien Leistungen, die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder Einfuhr beziehen
- Zu § 4 Nr. 5 des Gesetzes
- Zu § 4 Nr. 18 des Gesetzes
- Zu § 4a des Gesetzes
- Zu § 10 Abs. 6 des Gesetzes
- Zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes
- Zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d des Gesetzes
- Zu § 13b des Gesetzes
- Zu § 14 des Gesetzes
- § 31Angaben in der Rechnung
- § 32Rechnungen über Umsätze, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen
- § 33Rechnungen über Kleinbeträge
- § 34Fahrausweise als Rechnungen
- § 34aRechnungen von Kleinunternehmern
- Zu § 15 des Gesetzes
- § 35Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen
- §§ 36 bis 39a(weggefallen)
- § 40Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen
- §§ 41 bis 42(weggefallen)
- § 43Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuern
- Zu § 15a des Gesetzes
- § 44Vereinfachungen bei der Berichtigung des Vorsteuerabzugs
- § 45Maßgebliches Ende des Berichtigungszeitraums
- Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
- Dauerfristverlängerung
- Verzicht auf die Steuererhebung
- Besteuerung im Abzugsverfahren
- Vergütung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren
- § 59Vergütungsberechtigte Unternehmer
- § 60Vergütungszeitraum
- § 61Vergütungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- § 61aVergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
- Sondervorschriften für die Besteuerung bestimmter Unternehmer
- Zu § 22 des Gesetzes
- § 63Aufzeichnungspflichten
- § 64Aufzeichnung im Fall der Einfuhr
- § 65Aufzeichnungspflichten der Kleinunternehmer
- § 66(weggefallen)
- § 66aAufzeichnungspflichten bei der Anwendung des Durchschnittssatzes für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
- § 67Aufzeichnungspflichten bei der Anwendung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- § 68Befreiung von der Führung des Steuerheftes
- Zu § 23 des Gesetzes
- Zu § 24 Abs. 4 des Gesetzes
- Zu § 25 Abs. 2 des Gesetzes
- Zu § 26 Abs. 5 des Gesetzes
- Übergangs- und Schlussvorschriften