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WaffG

Waffengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 10 G v. 20.3.2026 I Nr. 95 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Umgang mit Waffen oder Munition
Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
Unterabschnitt 2 Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen
Unterabschnitt 3 Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
Unterabschnitt 4 Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
Unterabschnitt 5 Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 6 Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
Unterabschnitt 6a Besondere Regelungen zum Umgang mit Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Schusswaffen, zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und zur Aufbewahrung von Salutwaffen
Unterabschnitt 7 Verbote
Abschnitt 3 Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 5 Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes
Abschnitt 6 Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften
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