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ZensG
Zensusgesetz 2011
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
Abschnitt 2 Erhebung und Zusammenführung der Daten; Haushaltegenerierung
- § 3Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden
- § 4Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 5Übermittlung von Daten durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen
- § 6Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis
- § 8Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 9Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung
Abschnitt 3 Organisation
- § 10Erhebungsstellen
- § 11Erhebungsbeauftragte
- § 12Zentrale Datenverarbeitung und -aufbereitung
- § 13Ordnungsnummern
Abschnitt 4 Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Zensusergebnisse
- § 14Ergänzende Ermittlung von Anschriften von Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften
- § 15Mehrfachfalluntersuchung
- § 16Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten
- § 17Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse
Abschnitt 5 Auskunftspflicht und Datenschutz
- § 18Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
- § 19Löschung
- § 20Datenübermittlungen
- § 21Information der Öffentlichkeit
- § 22Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- und Landesbehörden sowie an Statistikstellen der Gemeinden und Gemeindeverbände
Abschnitt 6 Schlussvorschriften