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ZensVorbG
Zensusvorbereitungsgesetz 2022
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
- § 3Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
- § 4Anschriftenbestand
- § 5Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
- § 6Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 7Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 7aBestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
- § 8Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 9Übermittlung von Daten der Meldebehörden
- § 9aDatenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
- § 10Zusammenführung und Überprüfung der Daten
- § 11Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
- § 12Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten