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BEGDV 2
Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
I. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
- § 1Bedeutung der entsprechenden Anwendung des § 15 Abs. 2 BEG
- § 2Schaden im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung
- § 3Verschlimmerung früherer Leiden
- § 4Anlagebedingte Leiden
- § 5Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- § 6Ärztliche Untersuchung
- § 7Folgen der Weigerung
II. Die gesetzlichen Ansprüche
1. Heilverfahren
- § 8Anspruch auf Heilverfahren
- § 9Umfang des Heilverfahrens
- § 10Erfüllung des Anspruchs
- § 11Verfolgte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesentschädigungsgesetzes
2. Rente
- § 11aAnwendung der Vermutung bei Konzentrationslagerhaft von mindestens einem Jahr
- § 12Grundlage der Berechnung
- § 13Art der Berechnung
- § 14Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 15Bemessung des Hundertsatzes
- § 15aZuschläge und Abschläge bei der Bemessung des Hundertsatzes
- § 16Mindestrente
- § 17Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- § 17aZahlung der Rente
- § 18Erlöschen der Rente
- § 19Anzeigepflicht
- § 20
- § 21Neufestsetzung der Rente bei Änderung der Verhältnisse
- § 21aErhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 32 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
- § 21bErhöhung der monatlichen Mindestbeträge der Rente (§ 32 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes)
3. Kapitalentschädigung
4. Versorgung der Hinterbliebenen
- § 23Anspruch nach § 41 BEG
- § 23aAnrechnung von überzahlten Rentenbeträgen auf Ansprüche nach § 41 BEG
- § 23bBeihilfe nach § 41a BEG
III. Schlußbestimmungen