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BetrVGDV1WO
Wahlordnung
Erster Teil Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1Wahlvorstand
- § 2Wählerliste
- § 3Wahlausschreiben
- § 4Einspruch gegen die Wählerliste
- § 5Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
Zweiter Abschnitt Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
- § 6Vorschlagslisten
- § 7Prüfung der Vorschlagslisten
- § 8Ungültige Vorschlagslisten
- § 9Nachfrist für Vorschlagslisten
- § 10Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
- § 11Stimmabgabe
- § 12Wahlvorgang
- § 13Öffentliche Stimmauszählung
- § 14Verfahren bei der Stimmauszählung
- § 15Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten
- § 16Wahlniederschrift
- § 17Benachrichtigung der Gewählten
- § 18Bekanntmachung der Gewählten
- § 19Aufbewahrung der Wahlakten
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
Zweiter Teil Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
- § 30Wahlvorstand, Wählerliste
- § 31Wahlausschreiben
- § 32Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 33Wahlvorschläge
- § 34Wahlverfahren
- § 35Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
Dritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- § 38Wahlvorstand, Wahlvorbereitung
- § 39Durchführung der Wahl
- § 40Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften