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BetrVGDV1WO

Wahlordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.10.2021 I 4640 · Quelle

Erster Teil Wahl des Betriebsrats (§ 14 des Gesetzes)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Wahl von mehr als fünf Betriebsratsmitgliedern (aufgrund von Vorschlagslisten)
Erster Unterabschnitt Einreichung und Bekanntmachung von Vorschlagslisten
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (§ 14 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes)
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz des Gesetzes)
Dritter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
Vierter Abschnitt Wahlvorschläge der Gewerkschaften
Zweiter Teil Wahl des Betriebsrats im vereinfachten Wahlverfahren (§ 14a des Gesetzes)
Erster Abschnitt Wahl des Betriebsrats im zweistufigen Verfahren (§ 14a Abs. 1 des Gesetzes)
Erster Unterabschnitt Wahl des Wahlvorstands
Zweiter Unterabschnitt Wahl des Betriebsrats
Zweiter Abschnitt Wahl des Betriebsrats im einstufigen Verfahren (§ 14a Abs. 3 des Gesetzes)
Dritter Abschnitt Wahl des Betriebsrats in Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 Wahlberechtigten (§ 14a Abs. 5 des Gesetzes)
Dritter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
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