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BImSchV 13

Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Bezugssauerstoffgehalt und Aggregationsregeln
Unterabschnitt 2 Gemeinsame Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
Unterabschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Unterabschnitt 4 Zulassung von Ausnahmen und weitergehende Anforderungen
Abschnitt 2 Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 2
Unterabschnitt 2 Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 2
Unterabschnitt 3 Zusätzliche Anforderungen an Messung und Überwachung zu Abschnitt 2
Unterabschnitt 4 Übergangsvorschriften zu Abschnitt 2
Abschnitt 3 Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/687 der Kommission vom 26. September 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 3
Unterabschnitt 2 Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 3
Unterabschnitt 3 Übergangsvorschriften zu Abschnitt 3
Abschnitt 4 Vorschriften für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2014/738 der Kommission vom 9. Oktober 2014 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 4
Unterabschnitt 2 Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 4
Unterabschnitt 3 Zusätzliche Anforderungen an Messung und Überwachung zu Abschnitt 4
Unterabschnitt 4 Übergangsvorschriften zu Abschnitt 4
Abschnitt 5 Vorschriften für Großfeuerungsanlagen im Anwendungsbereich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/2117 der Kommission vom 21. November 2017 zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Herstellung von organischen Grundchemikalien
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 5
Unterabschnitt 2 Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 5
Unterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften zur Messung und Überwachung zu Abschnitt 5
Unterabschnitt 4 Übergangsvorschriften zu Abschnitt 5
Abschnitt 6 Vorschriften für Großfeuerungsanlagen in der chemischen Industrie, die der mittelbaren Beheizung von Gütern in Reaktoren dienen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften zu Abschnitt 6
Unterabschnitt 2 Zusätzliche Anforderungen an Errichtung und Betrieb zu Abschnitt 6
Unterabschnitt 3 Übergangsvorschriften zu Abschnitt 6
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
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