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Biokraft-NachV
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Nachhaltigkeitsanforderungen
- § 3Anerkennung von Biokraftstoffen
- § 4Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
- § 5Anforderungen an forstwirtschaftliche Biomasse
- § 6Treibhausgaseinsparung
Teil 3 Nachweis
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Nachhaltigkeitsnachweise
- § 8Anerkannte Nachweise
- § 9Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen
- § 10Ausstellung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 11Lieferung auf Grund von Massenbilanzsystemen
- § 12Inhalt und Form der Nachhaltigkeitsnachweise
- § 13Folgen fehlender oder nicht ausreichender Angaben
- § 14Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 15Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise
- § 16Nachhaltigkeits-Teilnachweise
- § 17Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
- § 18Anerkannte Zertifikate
- § 19Ausstellung von Zertifikaten
- § 20Inhalt der Zertifikate
- § 21Folgen fehlender Angaben
- § 22Gültigkeit der Zertifikate
- § 23Anerkannte Zertifikate auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 24Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4 Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 25Anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 26Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 27Verfahren zur Anerkennung von Zertifizierungsstellen
- § 28Inhalt der Anerkennung
- § 29Erlöschen der Anerkennung
- § 30Widerruf der Anerkennung
Unterabschnitt 2 Aufgaben der Zertifizierungsstellen
- § 31Führen von Verzeichnissen
- § 32Kontrolle der Schnittstellen und Lieferanten
- § 33Kontrolle des Anbaus
- § 34Kontrolle der Entstehungsbetriebe von Abfällen und Reststoffen
- § 35Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
- § 36Weitere Berichte und Mitteilungen
- § 37Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 4 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
- § 39Anerkannte Zertifizierungsstellen auf Grund der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
- § 40Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 5 Vorläufige Anerkennung
Teil 4 Zentrales Register
Teil 5 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
- § 44Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
- § 45Berichtspflicht der zuständigen Behörde
- § 46Datenübermittlung
- § 47Zuständigkeit
- § 48Verfahren vor der zuständigen Behörde
- § 49Muster und Vordrucke
- § 50Informationsaustausch
Teil 6 Ordnungswidrigkeiten