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Biokraft-NachV

Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 5 G v. 1.6.2026 I Nr. 163 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Nachhaltigkeitsanforderungen
Teil 3 Nachweis
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Nachhaltigkeitsnachweise
Abschnitt 3 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten
Abschnitt 4 Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 2 Aufgaben der Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 3 Überwachung von Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 4 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 5 Vorläufige Anerkennung
Teil 4 Zentrales Register
Teil 5 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
Teil 6 Ordnungswidrigkeiten
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