AdvoCite

EuRAG

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.10.2024 I Nr. 320 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt
Abschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen
Abschnitt 2 Berufliche Rechte und Pflichten
Abschnitt 3 Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen
Teil 3 Eingliederung
Abschnitt 1 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit
Abschnitt 2 Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht
Teil 4 Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation
Teil 5 Vorübergehende Dienstleistung
Teil 6 Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
Teil 7 Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen
Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen
© 2026 AdvoCite® All rights reserved