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HeizölLBV
Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung
1. Abschnitt Liefer- und Bezugsbeschränkungen für leichtes Heizöl
- § 1Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 2Umfang der Lieferung und des Bezugs
- § 3Fälle besonderen Bedarfs
2. Abschnitt Ermittlung der Referenzmengen
- § 4Referenzmenge auf Grund bisherigen Bezugs und Referenzzeit
- § 5Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für Raumheizung
- § 6Referenzmenge bei Neu- und Zusatzbedarf für öffentliche, gewerbliche, landwirtschaftliche und freiberufliche Zwecke
- § 7Referenzmenge bei Wechsel des Abnehmers
3. Abschnitt Sonstige Vorschriften für Heizölhändler
- § 8Lieferpflicht
- § 9Anordnung der Belieferung von Abnehmern
- § 10Feststellung der Bezugsrechte der Abnehmer durch Heizölhändler
- § 11Eintragungen in die Lieferaufzeichnungen der Heizölhändler
- § 12Bescheinigungen der Heizölhändler über Lieferungen in der Referenzzeit
- § 13Anordnung der Ausstellung einer Bescheinigung nach § 12
4. Abschnitt Verfahrensvorschriften
- § 14Verfahren, wenn Bescheinigungen nicht erlangt werden können oder abhanden gekommen sind
- § 15Zuständige Stellen
5. Abschnitt Nachweis des Bezugs von leichtem Heizöl
- § 16Aufbewahrungsempfehlung an Abnehmer
- § 17Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Heizölhändler
6. Abschnitt Schlußvorschriften