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IRegG
Implantateregistergesetz
Abschnitt 1 Zweck; Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Registerstelle; Beleihung
- § 3Registerstelle
- § 4Aufgaben der Registerstelle
- § 5Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung
- § 6Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
Abschnitt 3 Geschäftsstelle
Abschnitt 4 Vertrauensstelle
Abschnitt 5 Auswertungsgruppen
Abschnitt 6 Beirat
Abschnitt 7 Produktdatenbank
Abschnitt 8 Meldepflichten
- § 16Meldepflichten gegenüber der Registerstelle
- § 17Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle
- § 18Art der Datenübermittlung
Abschnitt 9 Datenverarbeitung durch die Vertrauens- und Registerstelle
- § 19Grundsätze der Datenverarbeitung
- § 20Einheitliche Datenstruktur
- § 21Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister
- § 22Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern
- § 23Austausch anonymisierter Registerdaten
Abschnitt 10 Informationspflichten; Beschränkung der Betroffenenrechte
- § 24Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten
- § 25Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern
- § 26Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und Patienten
Abschnitt 11 Zugang zu den Registerdaten
- § 27Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten
- § 28Allgemeine Auskünfte
- § 29Datenübermittlung durch die Registerstelle
- § 30Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- § 31Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; Datenbereitstellung
Abschnitt 12 Anonymisierung
Abschnitt 13 Finanzierung und Vergütung
- § 33Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung
- § 34Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
- § 35Vergütungsminderung
- § 36Nachweispflicht
Abschnitt 14 Verordnungsermächtigung