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MessEV

Mess- und Eichverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 13 V v. 11.12.2024 I Nr. 411 · Quelle

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Unterabschnitt 1 Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
Unterabschnitt 2 Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
Unterabschnitt 3 Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
Abschnitt 3 (weggefallen)
Abschnitt 4 Pflichten der Verwender
Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Verwender
Unterabschnitt 2 Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
Unterabschnitt 3 Öffentliche Waage
Abschnitt 5 Eichung und Befundprüfung
Abschnitt 6 Softwareaktualisierung
Abschnitt 7 Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1 Staatlich anerkannte Prüfstellen
Unterabschnitt 2 Prüfstellenleitung
Unterabschnitt 3 Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
Unterabschnitt 4 Instandsetzer
Abschnitt 8 Meldeverfahren der Behörden
Abschnitt 9 Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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