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RohmilchGütV
Rohmilchgüteverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Zweck
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen; Zugänglichkeit von amtlichen Untersuchungsverfahren und DIN-Normen
- § 4Grundsätzliche Pflichten des Abnehmers
- § 5Örtliche Zuständigkeit der Landesstellen für die Abnehmer
Abschnitt 2 Probenahme und Transport der Proben
- § 6Probenahme
- § 7Sachkundige Probenahme
- § 8Lehrgänge und Bescheinigungen über die Sachkunde
- § 9Nachweise über die Einführung in die ordnungsgemäße Probenahme
- § 10Pflicht zum Mitführen von Bescheinigungen und Nachweisen
- § 11Belegung der Sachkunde durch den Abnehmer
- § 12Anforderungen an Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen; Prüfberichte
- § 13Verwendungsverbot von Anlagen zur Probenahme für Milchsammelwagen
- § 14Zulassung der Prüfstellen durch die Landesstellen
- § 15Entzug und Ruhenlassen der Zulassung von Prüfstellen
- § 16Transport der Proben
Abschnitt 3 Güteuntersuchung und Mittelwertbildung
- § 17Durchführung der Güteuntersuchung
- § 18Mitteilung von Untersuchungsergebnissen
- § 19Zulassung der Untersuchungsstellen durch die Landesstellen
- § 20Entzug, Ruhenlassen und Erlöschen der Zulassung von Untersuchungsstellen
- § 21Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung
- § 22Mittelwertbildung
- § 23Überschreiten oder Unterschreiten der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 24Unterrichtung bei Unterschreitung der Mindestanzahl an Güteuntersuchungen
- § 25Anderweitige Gütemerkmale; Identifizierung von Hemmstoffen
- § 26Unterrichtung über das verwendete Hemmstofftestsystem
- § 27Schnelltest auf Hemmstoffe
- § 28Voruntersuchung auf Hemmstoffe
- § 29Untersuchungen im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627
Abschnitt 4 Berechnung des Kaufpreises für die Rohmilch
- § 30Berechnung nach Güte und Gewicht; Umrechnungsfaktor
- § 31Milchgeldabrechnung
- § 32Abschläge auf den Kaufpreis
- § 33Zusätzliche Abschläge sowie Zuschläge auf den Kaufpreis
- § 34Abrechnung im Falle einer Rohmilchübernahme ohne Entgelt
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- § 35Aufzeichnungspflichten der Abnehmer
- § 36Aufzeichnungspflichten der Veranstalter von Sachkundelehrgängen und der Untersuchungsstellen
- § 37Aufbewahrungspflichten
- § 38Mitteilungspflichten der Abnehmer bezüglich der Übernahme von Rohmilch
- § 39Ordnungswidrigkeiten
- § 40Anwendungs- und Übergangsbestimmungen
- Anlage 1(zu § 7 Absatz 2) Anforderungen an eine sachkundige Probenahme
- Anlage 2(zu § 17, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 23, § 24 Absatz 1, § 27 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 sowie § 29 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2) Güteuntersuchung der Proben und Mittelwertbildung
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 15 und 16, § 17, § 21 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 1 Satz 2, § 29 Absatz 1 Satz 2 sowie Anlage 2) Untersuchungsverfahren zur Güteuntersuchung