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Rechtsträger-Abwicklungsgesetz
Erster Abschnitt Vor dem 9. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- § 1Auflösung
- § 2Abwicklung
- § 3Abwickler
- § 4Aufgaben des Abwicklers
- § 5Anzeigepflicht
- § 6Herausgabepflicht
- § 7Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwaltung von ehemaligem Reichsvermögen
- § 8Ansprüche gegen öffentliche Rechtsträger
- § 9Wohnsitzvoraussetzungen
- § 10Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche
- § 11Ausgeschlossene Ansprüche
- § 12Anmeldung, Anmeldefrist
- § 13Klagefrist
- § 14Zulässigkeit von Aufrechnungen
- § 15Übergegangenes Verwaltungsvermögen
- § 16Zu übertragendes Verwaltungsvermögen
- § 17Auffüllung der Abwicklungsmasse
- § 18Vermögensabgabe
- § 19Vermögensübersichten, Erfüllung der Ansprüche
- § 20Erlöschen der Ansprüche
- § 21Restvermögen
- § 22Kostenfreiheit
- § 23Arreste und Zwangsvollstreckungen
- § 24Beendigung der Abwicklung
Zweiter Abschnitt Nach dem 8. Mai 1945 errichtete, nicht mehr bestehende öffentliche Rechtsträger mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 26Beendigung der bisherigen Vermögensverwaltung
- § 27Sonstige öffentliche Rechtsträger
- § 28Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
- § 29Londoner Schuldenabkommen
- § 30Berlin-Klausel
- § 31Inkrafttreten
- Anlage Izu § 1 Abs. 1
- Anlage IIzu § 25
- Vorschriften für die Anwendung der Tabellen I bis V zu § 19 Abs. 3
- Tabelle Izu § 19 Abs. 3
- Tabelle IIzu § 19 Abs. 3
- Tabelle IIIzu § 19 Abs. 3
- Tabelle IVzu § 19 Abs. 3
- Tabelle Vzu § 19 Abs. 3