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SchRG

Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.1.2013 I 91 · Quelle

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek
Dritter Abschnitt Die Geltendmachung der Schiffshypothek
Vierter Abschnitt Übertragung, Änderung und Erlöschen der Schiffshypothek
Fünfter Abschnitt Schiffshypothek für Inhaber- und Orderpapiere, Höchstbetragsschiffshypothek
Sechster Abschnitt Die Schiffshypothek an Schiffsbauwerken und Schwimmdocks
Siebenter Abschnitt Nießbrauch
Achter Abschnitt Schlußvorschriften
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