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StUG

Stasi-Unterlagen-Gesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · geändert durch Art. 27 G v. 20.12.2022 I 2759 · Quelle

Erster Abschnitt Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
Zweiter Abschnitt Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Dritter Abschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
Zweiter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften
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