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StUG
Stasi-Unterlagen-Gesetz
Erster Abschnitt Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
- § 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- § 3Rechte des Einzelnen
- § 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 5Besondere Verwendungsverbote
- § 6Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- § 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
- § 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
- § 9Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
- § 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
- § 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
Dritter Abschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
- § 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
- § 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 14(weggefallen)
- § 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
Zweiter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
- § 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
- § 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
- § 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
- § 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
- § 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
- § 28(weggefallen)
- § 29Zweckbindung
- § 30Benachrichtigung von der Übermittlung
- § 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
- § 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
- § 32aBenachrichtigung
- § 33Verfahren
- § 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften
- §§ 35 bis 37(weggefallen)
- § 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
- § 38Landesbeauftragte
- § 39Beratungsgremium
- § 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
- § 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften