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TzBfG
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1Zielsetzung
- § 2Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
- § 3Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
- § 4Verbot der Diskriminierung
- § 5Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt Teilzeitarbeit
- § 6Förderung von Teilzeitarbeit
- § 7Ausschreibung; Erörterung; Information über freie Arbeitsplätze
- § 8Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
- § 9Verlängerung der Arbeitszeit
- § 9aZeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
- § 10Aus- und Weiterbildung
- § 11Kündigungsverbot
- § 12Arbeit auf Abruf
- § 13Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt Befristete Arbeitsverträge
- § 14Zulässigkeit der Befristung
- § 15Ende des befristeten Arbeitsvertrages
- § 16Folgen unwirksamer Befristung
- § 17Anrufung des Arbeitsgerichts
- § 18Information über unbefristete Arbeitsplätze
- § 19Aus- und Weiterbildung
- § 20Information der Arbeitnehmervertretung
- § 21Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften