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UmstG

Umstellungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 9 Nr. 1 G v. 20.12.1982 I 1857 · Quelle

Teil I Reichsmarkguthaben bei Geldinstituten
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Weitere Bestimmungen für Altgeldguthaben Gruppe I
Dritter Abschnitt Altgeldguthaben, Gruppe III
Vierter Abschnitt Deckung der aus der Umstellung des Geldwesens hervorgehenden Verbindlichkeiten der Geldinstitute
Teil II Schuldverhältnisse
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Abschnitt Allgemeine Schuldverhältnisse
Dritter Abschnitt Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen
Vierter Abschnitt Versicherung
Teil III Vorschriften verschiedenen Inhalts
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