AdvoCite
VerifZusAusfG
Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen und zum Zusatzprotokoll
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Zweck und Begrenzung der Sicherungsmaßnahmen
- § 3Erleichterung der Sicherungsmaßnahmen
- § 4Außergewöhnliche Umstände
- § 5Identifizierung der Inspektoren
Zweiter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Verifikationsabkommen
- § 6Verpflichtungen zur Duldung und Unterstützung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Verifikationsabkommen
- § 7Befreiung und Beendigung von Sicherungsmaßnahmen
- § 8Nachprüfung der technischen Merkmale der Anlage
- § 9Ad-hoc-Inspektion
- § 10Routineinspektion
- § 11Sonderinspektion
- § 12Inspektionstätigkeiten
- § 13Durchführung der Inspektionstätigkeiten
Dritter Abschnitt Sicherungsmaßnahmen nach dem Zusatzprotokoll
- § 14Verpflichtungen zur Duldung und Unterstützung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Zusatzprotokoll
- § 15Erteilung von Informationen
- § 16Empfänger und Zeitpunkt der Informationen
- § 17Gewährung von erweitertem Zugang, Inspektionszwecke
- § 18Duldung und Unterstützung von Inspektionstätigkeiten
- § 19Beschränkung des Zugangs
Vierter Abschnitt Finanzielle Regelungen
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften