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WindSeeV 3
Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Feststellung der Eignung
Kapitel 1 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
- § 3Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
Kapitel 2 Vorgaben für das spätere Vorhaben
Abschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- § 4Monitoring
- § 5Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- § 6Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- § 7Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- § 8Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
- § 9Abfälle
- § 10Korrosionsschutz
- § 11Anlagenkühlung
- § 12Abwasser
- § 13Ölgehalt des Drainagewassers
- § 14Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
- § 15Dieselgeneratoren
- § 16Kolk- und Kabelschutz
Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 18Seeraumbeobachtung
- § 19Bauweise
- § 20Verkehrssicherung während der Bauphase
- § 21Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
- § 22Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 23Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
Unterabschnitt 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz
- § 27Grundsatz
- § 28Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
- § 29Eingriff in den Baugrund
- § 30Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- § 31Sonstige Pflichten
Unterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- § 32Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- § 33Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
Unterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4 Schlussbestimmungen