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ZensVorbG
Zensusvorbereitungsgesetz 2011
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat
- § 2Anschriften- und Gebäuderegister
- § 3Ortsverzeichnis
- § 4Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
- § 5Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden
- § 6Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 7Zusammenführung der Angaben
- § 8Ordnungsnummern
- § 9Sondergebäude
Abschnitt 3 Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten