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ZFdG

Zollfahndungsdienstgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 9.4.2026 I Nr. 97 · Quelle

Kapitel 1 Organisation
Kapitel 2 Aufgaben
Kapitel 3 Befugnisse
Abschnitt 1 Befugnisse des Zollkriminalamtes als Zentralstelle
Unterabschnitt 1 Datenverarbeitung durch die Zentralstelle
Unterabschnitt 2 Datenübermittlung durch die Zentralstelle
Unterabschnitt 3 Ausgehende Ersuchen des Zollkriminalamtes als benannte Strafverfolgungsbehörde nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2023/977
Unterabschnitt 4 Steuerungsbefugnis der Zentralstelle
Abschnitt 2 Befugnisse der Behörden des Zollfahndungsdienstes bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie im Rahmen von Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Unterabschnitt 1 Datenverarbeitung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
Unterabschnitt 2 Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten
Unterabschnitt 3 Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Unterabschnitt 4 Strafverfolgung
Unterabschnitt 5 Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
Unterabschnitt 6 Sicherung der Behörden des Zollfahndungsdienstes und behördlicher Eigenschutz
Unterabschnitt 7 Datenübermittlung durch die Behörden des Zollfahndungsdienstes
Unterabschnitt 8 Ergänzende Vorschriften
Abschnitt 3 Besondere Befugnisse des Zollkriminalamtes
Unterabschnitt 1 Allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Unterabschnitt 2 Besondere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Unterabschnitt 3 Zeugenschutz
Abschnitt 4 Verfahrensregelungen
Kapitel 4 Datenschutz und Datensicherheit
Abschnitt 1 Datenschutzaufsicht
Abschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung
Abschnitt 4 Errichtungsanordnung
Abschnitt 5 Pflichten des Zollfahndungsdienstes
Abschnitt 6 Rechte der betroffenen Person
Kapitel 5 Schlussvorschriften
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