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BetrAVG

Betriebsrentengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 2 G v. 25.9.2026 I Nr. 275 · Quelle

Erster Teil Arbeitsrechtliche Vorschriften
Erster Abschnitt Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
Zweiter Abschnitt Auszehrungsverbot
Dritter Abschnitt Altersgrenze
Vierter Abschnitt Insolvenzsicherung
Fünfter Abschnitt Anpassung
Sechster Abschnitt Geltungsbereich
Siebter Abschnitt Betriebliche Altersversorgung und Tarifvertrag
Unterabschnitt 1 Tariföffnung; Optionssysteme
Unterabschnitt 2 Tarifvertrag und reine Beitragszusage
Zweiter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
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