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BOKraft
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt Vorschriften über den Betrieb
1. Titel Betriebsleitung
2. Titel Fahrdienst
- § 7Grundregel
- § 8Verhalten im Fahrdienst
- § 9Verhalten bei Krankheit
- § 10Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
- § 11Fundsachen
3. Titel Fahrgäste, Beförderungspflicht
3. Abschnitt Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
1. Titel Bestimmungen für alle Fahrzeuge
- § 16Anzuwendende Vorschriften
- § 17Zulässige Fahrzeuge
- § 18Ausrüstung
- § 19Beschaffenheit und Anbringung von Zeichen und Ausrüstungsgegenständen
2. Titel Obusse und Kraftomnibusse
3. Titel Taxen und Mietwagen
- § 25Türen, Alarmanlage und Trennwand
- § 26Kenntlichmachung
- § 27Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift
- § 28Fahrpreisanzeiger
- § 28aNavigationsgerät
- § 29Gepäck
- § 30Wegstreckenzähler
- § 31Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen-, Mietwagenverkehr und gebündelten Bedarfsverkehr
4. Abschnitt Sondervorschriften
1. Titel Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
- § 32Haltestellen
- § 33Kennzeichnung und Beschilderung
- § 34Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
- § 35Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
- § 36Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
2. Titel Taxenverkehr
3. Titel Mietwagenverkehr
5. Abschnitt Sondervorschriften über die Untersuchungen der Fahrzeuge
6. Abschnitt Schluß- und Übergangsvorschriften
- § 43Ausnahmen
- § 44
- § 45Ordnungswidrigkeiten
- § 46Berlin-Klausel
- § 47Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Schlußformel
- Anlage 1(§ 26 Abs. 1)
- Anlage 2(weggefallen)
- Anlage 3(§ 27 Abs. 1)
- Anlage 3a(zu § 27 Absatz 3) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für Mietwagen
- Anlage 3b(zu § 27 Absatz 4) Abmessungen und Beschriftung des Ordnungsnummern-Schildes für gebündelte Bedarfsverkehre
- Anlage 4(§ 33 Abs. 4)
- Anlage 5(§ 34 Satz 2)