AdvoCite
JVKostG
Justizverwaltungskostengesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Geltungsbereich
- § 2Kostenfreiheit
- § 3Kostenfreie Amtshandlungen
- § 4Höhe der Kosten
- § 5Verjährung, Verzinsung
- § 5aElektronische Akte, elektronisches Dokument, Rechtsbehelfsbelehrung
Abschnitt 2 Fälligkeit und Sicherstellung der Kosten
- § 6Fälligkeit der Kosten im Allgemeinen
- § 7Fälligkeit bestimmter Auslagen
- § 8Vorschuss
- § 9Zurückbehaltungsrecht
Abschnitt 3 Kostenerhebung
- § 10Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
- § 11Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
- § 12Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
- § 13Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung
Abschnitt 4 Kostenhaftung
- § 14Amtshandlungen auf Antrag
- § 15Datenabruf aus einem Register oder dem Grundbuch
- § 15aSchutzschriftenregister
- § 16Unternehmensregister
- § 16aBehördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes
- § 17Mahnung bei der Forderungseinziehung nach dem Justizbeitreibungsgesetz
- § 18Weitere Fälle der Kostenhaftung
- § 19Mehrere Kostenschuldner
Abschnitt 5 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Abschnitt 6 Rechtsbehelf und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 7 Schluss- und Übergangsvorschriften