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UBSKMG

Antimissbrauchsbeauftragtengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

Abschnitt 1 Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung; Unterstützung von Betroffenen
Abschnitt 2 Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen
Unterabschnitt 1 Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
Unterabschnitt 2 Betroffenenrat
Unterabschnitt 3 Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
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