AdvoCite
BKAG
Bundeskriminalamtgesetz
Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
- § 2Zentralstelle
- § 3Internationale Zusammenarbeit
- § 4Strafverfolgung
- § 5Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 6Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- § 7Zeugenschutz
- § 8Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
Abschnitt 2 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1 Datenerhebung
- § 9Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
- § 10Bestandsdatenauskunft
- § 10aErhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
- § 11Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
Unterabschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
- § 12Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
- § 13Informationssystem des Bundeskriminalamtes
- § 14Kennzeichnung
- § 15Regelung von Zugriffsberechtigungen
- § 16Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
- § 17Projektbezogene gemeinsame Dateien
- § 18Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
- § 19Daten zu anderen Personen
- § 20Verordnungsermächtigung
- § 21Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
- § 22Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
- § 23Elektronische Aktenführung
- § 24Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
Unterabschnitt 3 Datenübermittlung
- § 25Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
- § 26Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 26aDatenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977
- § 27Datenübermittlung im internationalen Bereich
- § 28Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
Abschnitt 3 Zentralstelle
- § 29Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
- § 30Verbundrelevanz
- § 30aBesondere Regelungen für die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten im polizeilichen Informationsverbund
- § 31Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
- § 32Unterrichtung der Zentralstelle
- § 33Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
- § 33aSchengener Informationssystem (SIS)
- § 33bAuf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
- § 34Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
- § 35Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
- § 36Koordinierung bei der Strafverfolgung
- § 37Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
- § 38Allgemeine Befugnisse
- § 39Erhebung personenbezogener Daten
- § 40Bestandsdatenauskunft
- § 41Befragung und Auskunftspflicht
- § 42Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
- § 43Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 44Vorladung
- § 45Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 46Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
- § 47Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
- § 48Rasterfahndung
- § 49Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
- § 50Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
- § 51Überwachung der Telekommunikation
- § 52Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
- § 53Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
- § 54Platzverweisung
- § 55Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
- § 56Elektronische Aufenthaltsüberwachung
- § 57Gewahrsam
- § 58Durchsuchung von Personen
- § 59Durchsuchung von Sachen
- § 60Sicherstellung
- § 61Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- § 62Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
- § 63Allgemeine Befugnisse
- § 63aBestandsdatenauskunft
- § 64Besondere Mittel der Datenerhebung
- § 65Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
Abschnitt 7 Zeugenschutz
Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
Abschnitt 9 Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1 Datenschutzaufsicht
Unterabschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
- § 70Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- § 71Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
- § 72Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 4 Pflichten des Bundeskriminalamtes
- § 74Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 75Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
- § 76Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
- § 77Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
- § 78Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
- § 79Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
- § 80Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- § 81Protokollierung
- § 82Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
- § 83Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
- § 84Rechte der betroffenen Person
- § 85Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
Unterabschnitt 6 Schadensersatz
Abschnitt 10 Schlussvorschriften