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BKAG

Bundeskriminalamtgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 23.4.2026 I Nr. 111 · Quelle

Abschnitt 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 2 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1 Datenerhebung
Unterabschnitt 2 Weiterverarbeitung von Daten
Unterabschnitt 3 Datenübermittlung
Abschnitt 3 Zentralstelle
Abschnitt 4 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
Abschnitt 5 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Abschnitt 6 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 7 Zeugenschutz
Abschnitt 8 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
Abschnitt 9 Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1 Datenschutzaufsicht
Unterabschnitt 2 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
Unterabschnitt 3 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 4 Pflichten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 5 Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 6 Schadensersatz
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
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