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RÜG

Renten-Überleitungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 17.7.2017 I 2575 · Quelle

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Art 1
Art 2 Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
Erstes Kapitel Allgemeines
Zweites Kapitel Rentenanspruch
Erster Abschnitt Rentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
Zweiter Abschnitt Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
Erster Unterabschnitt Renten wegen Alters
Zweiter Unterabschnitt Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Dritter Unterabschnitt Renten wegen Todes
Vierter Unterabschnitt Wartezeiterfüllung
Fünfter Unterabschnitt Rentenrechtliche Zeiten
Drittes Kapitel Rentenhöhe
Erster Abschnitt Grundsatz
Zweiter Abschnitt Renten aus der Sozialpflichtversicherung
Erster Unterabschnitt Berechnung der Renten
Zweiter Unterabschnitt Sonderbestimmungen
Dritter Abschnitt Renten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung
Vierter Abschnitt Erhöhung auf den Stand 31. Dezember 1991
Fünfter Abschnitt Berechnung von Geldleistungen
Viertes Kapitel Zusammentreffen von Renten
Fünftes Kapitel Beginn, Änderung und Ende von Renten
Sechstes Kapitel
Art 3 Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG)
Art 4 Gesetz über das Ruhen von Ansprüchen aus Sonder- und Zusatzversorgungssystemen (Versorgungsruhensgesetz)
Art 5 bis 23
Art 24 (weggefallen)
Art 25 und 26
Art 27 (weggefallen)
Art 28 bis 30
Art 31 Gesetz zur Überleitung des Versorgungsausgleichs auf das Beitrittsgebiet (Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz - VAÜG)
Art 32 bis 34
Art 35 (weggefallen)
Art 36
Art 37 (weggefallen)
Art 38 (weggefallen)
Art 40 Gesetz zur Zahlung eines Sozialzuschlags zu Renten im Beitrittsgebiet
Art 41
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