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TPDesign/TSysPlAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Struktur der Berufsausbildung
Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
- § 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 5Durchführung der Berufsausbildung
- § 6Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- § 7Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- § 8Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- § 9Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Produktgestaltung und -konstruktion
- § 10Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- § 11Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- § 12Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
- § 13Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
- § 14Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 15Durchführung der Berufsausbildung
- § 16Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- § 17Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- § 18Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- § 19Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- § 20Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- § 21Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- § 22Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- § 23Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik
- § 24Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- § 25Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- § 26Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
- § 27Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Elektrotechnische Systeme
Teil 4 Schlussvorschriften
- § 28Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 29Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
- Anlage 2(zu § 4 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin
- Anlage 3(zu § 14 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
- Anlage 4(zu § 14 Absatz 1 Satz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin