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WaffRG

Waffenregistergesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 8 G v. 2.7.2026 I Nr. 198 · Quelle

Abschnitt 1 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
Abschnitt 2 Datenbestand des Waffenregisters
Abschnitt 3 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
Abschnitt 4 Datenübermittlung der Registerbehörde
Abschnitt 5 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 6 Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
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