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WaffRG
Waffenregistergesetz
Abschnitt 1 Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
- § 1Zweck des Waffenregisters
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Registerbehörde
- § 4Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
Abschnitt 2 Datenbestand des Waffenregisters
- § 5Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
- § 6Grunddaten des Waffenregisters
- § 7Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
Abschnitt 3 Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
- § 8Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
- § 9Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
- § 10Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
- § 11Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
- § 12Protokollierungspflicht bei der Speicherung
Abschnitt 4 Datenübermittlung der Registerbehörde
- § 13Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
- § 14Form des Übermittlungsersuchens
- § 15Inhalt des Übermittlungsersuchens
- § 16Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
- § 17Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
- § 18Zulässigkeit der Datenübermittlung
- § 19Gruppenauskunft
- § 20Datenabruf im automatisierten Verfahren
- § 21Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
- § 22Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
- § 23Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
- § 24Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 25Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
- § 26Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
Abschnitt 5 Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 6 Rechte der betroffenen Person
- § 30Auskunftsrecht der betroffenen Person
- § 31Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Abschnitt 7 Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften