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AuslSchuldAbkAG

Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 301 V v. 31.8.2015 I 1474 · Quelle

Erster Abschnitt Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Allgemeine Bestimmungen über die Durchsetzung von Ansprüchen
a) Geltendmachung von Ansprüchen
b) Ausschließung von Zahlungen und sonstigen Leistungen
c) Vollstreckung von Entscheidungen
I. Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die nach dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat ergangen sind
II. Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens in einem Gläubigerstaat ergangen sind
III. Anpassung von inländischen Entscheidungen, die vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangen sind
Dritter Abschnitt Besondere Bestimmungen
a) Konversionskasse
b) Goldmarkschulden mit spezifisch ausländischem Charakter
I. Gemeinsame Bestimmungen
II. Sonderbestimmungen über dingliche Sicherungen
III. Entschädigungsbestimmungen
c) Änderung und Aufhebung von Sicherheiten für Forderungen aus Schuldverschreibungen
d) Deutsches Kreditabkommen von 1952
e) Bilanzierungsbestimmungen und sonstige steuerliche Bestimmungen
f) Änderung von Vorschriften über die Neuordnung des Geldwesens
g) Verbindlichkeiten von Geldinstituten
h) Vertragshilferecht
i) Devisenrechtliche Bestimmungen
k) Kostenrechtliche Bestimmungen
Vierter Abschnitt Sonderbestimmungen für Berlin
Fünfter Abschnitt Schlußbestimmungen
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