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BZRG

Bundeszentralregistergesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 18.6.2026 I Nr. 183 · Quelle

Erster Teil Registerbehörde
Zweiter Teil Das Zentralregister
Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers
Zweiter Abschnitt Suchvermerke
Dritter Abschnitt Auskunft aus dem Register
1. Führungszeugnis
2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
3. Auskünfte an Behörden
4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
Vierter Abschnitt Tilgung
Fünfter Abschnitt Rechtswirkungen der Tilgung
Sechster Abschnitt Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
Siebter Abschnitt Internationaler Austausch von Registerinformationen
Achter Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
Dritter Teil Das Erziehungsregister
Vierter Teil Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
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