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Wehrdisziplinarordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 8 G v. 9.1.2026 I Nr. 7 · Quelle

Teil 1 Einleitende Bestimmungen
Teil 2 Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen
Teil 3 Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung
Abschnitt 1 Einfache Disziplinarmaßnahmen
Abschnitt 2 Disziplinarbefugnis
Abschnitt 3 Ausübung der Disziplinarbefugnis
Abschnitt 4 Beschwerden gegen Maßnahmen und Entscheidungen der Disziplinarvorgesetzten
Abschnitt 5 Nochmalige Prüfung
Abschnitt 6 Vollstreckung
Kapitel 3 Das gerichtliche Disziplinarverfahren
Abschnitt 1 Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen
Abschnitt 2 Wehrdienstgerichte
Abschnitt 3 Wehrdisziplinaranwaltschaften, Bundeswehrdisziplinaranwaltschaft
Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren
Abschnitt 5 Einleitung des Verfahrens
Abschnitt 6 Ermittlungen der Wehrdisziplinaranwaltschaft
Abschnitt 7 Verfahren bis zur Hauptverhandlung
Abschnitt 8 Hauptverhandlung
Abschnitt 9 Verfahren bei Disziplinargerichtsbescheid
Abschnitt 10 Gerichtliches Antragsverfahren
Abschnitt 11 Rechtsmittel
Unterabschnitt 1 Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen
Unterabschnitt 2 Berufung
Unterabschnitt 3 Rechtskraft
Abschnitt 12 Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen
Abschnitt 13 Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung
Abschnitt 14 Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens
Abschnitt 15 Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen
Abschnitt 16 Kosten des Verfahrens
Teil 4 Schlussvorschriften
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