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WOS
Wahlordnung Seeschifffahrt
Erster Teil Wahl der Bordvertretung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1Wahlvorstand
- § 2Wählerliste
- § 3Einsprüche gegen die Wählerliste
- § 4Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 5Wahlausschreiben
- § 6Wahlvorschläge
- § 7Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 8Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 9Ungültige Wahlvorschläge
- § 10Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 11Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 12Stimmabgabe
- § 13Wahlvorgang
- § 14Öffentliche Stimmauszählung
- § 15Feststellung des Wahlergebnisses
- § 16Wahlniederschrift
- § 17Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
- § 18Aufbewahrung der Wahlakten
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
Erster Unterabschnitt Wahlvorschläge
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
- § 27Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
- § 28Wahlvorschläge
- § 29Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 30Wahlergebnis
Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
Zweiter Teil Wahl des Seebetriebsrats
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 32Wahlvorstand
- § 33Wählerliste
- § 34Wählbarkeitsliste
- § 35Bekanntmachung
- § 36Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
- § 37Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
- § 38Wahlausschreiben
- § 39Wahlvorschläge
- § 40Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
- § 41Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
- § 42Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 43Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 44Ungültige Wahlvorschläge
- § 45Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
- § 46Briefwahl
- § 47Vorbereitung der Stimmabgabe
- § 48Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 49Frist für die Stimmabgabe
- § 50Stimmabgabe
- § 51Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
- § 52Öffentliche Stimmauszählung
- § 53Feststellung des Wahlergebnisses
- § 54Wahlniederschrift
- § 55Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
- § 56Aufbewahrung der Wahlakten
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften