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WOS

Wahlordnung Seeschifffahrt

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 2 V v. 8.10.2021 I 4640 · Quelle

Erster Teil Wahl der Bordvertretung
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
Erster Unterabschnitt Wahlvorschläge
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
Dritter Unterabschnitt Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
Zweiter Teil Wahl des Seebetriebsrats
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
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