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SchSiHafV
Schutz- und Sicherheitshafenverordnung
Teil 1 Schutz- und Sicherheitshäfen
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Geltungsbereich
- § 2Verantwortung der Fahrzeugführer
- § 3Anweisungen und Anordnungen
- § 4Betreten der Fahrzeuge durch Personen in dienstlichem Auftrag
- § 5Verhalten im Hafengebiet
Abschnitt 2 Einlaufen, An- und Abmeldepflicht
Abschnitt 3 Benutzung der Liegeplätze
- § 9Anweisung der Liegeplätze
- § 10Ankern
- § 11Auflegen von Fahrzeugen
- § 12Festmachen von Fahrzeugen
- § 13Maschinenprobe
- § 14Vorsichtsmaßnahmen auf Fahrzeugen
- § 15Reinhaltung des Hafens
- § 16Verkehrsstörende Einrichtungen
- § 17Landgänge
Abschnitt 4 Benutzung von Hafenanlage
- § 18Laden und Löschen
- § 19Benutzung von Anlegebrücken
- § 20Verhalten von Landfahrzeugen im Hafen
- § 21Benutzung der Rettungsgeräte
Abschnitt 5 Schiffsverkehr im Hafen
Abschnitt 6 Sicherheitsvorschriften
- § 23Sicherheitsvorschriften
- § 24Sondervorschriften für Fahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
- § 25Übernahme flüssiger Treibstoffe
Abschnitt 7 Besondere Vorschriften für die einzelnen Häfen
Teil 2 Häfen der Deutschen Marine und der Bundespolizei
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Vorschriften für einzelne Häfen
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für den Hafen Wilhelmshaven
- § 33Allgemeines
- § 34Benutzungsbestimmungen für den Neuen Vorhafen
- § 35Benutzerbestimmungen für die Seeschleuse
- § 36Signale
- § 37Verbote im Hafenbereich
Teil 3 Schlussvorschriften