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AKG

Allgemeines Kriegsfolgengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 214 V v. 19.6.2020 I 1328 · Quelle

Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche
Dritter Teil Ablösung von Kapitalanlagen
Vierter Teil
Fünfter Teil
Sechster Teil Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Vertragshilfevorschriften
Erster Titel
Zweiter Titel Stundung und Herabsetzung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen
Zweiter Abschnitt Auflösung der auf Grund des Anleihestockgesetzes und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Treuhandvermögen
Dritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften
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