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WVG

Wasserverbandsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 1 G v. 15.5.2002 I 1578 · Quelle

Erster Teil Allgemeine Vorschriften für den Verband
Zweiter Teil Errichtung des Verbands
Erster Abschnitt Errichtungsarten
Zweiter Abschnitt Errichtungsverfahren
Dritter Teil Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
Erster Abschnitt Mitgliedschaft
Zweiter Abschnitt Verbandsbeiträge
Dritter Abschnitt Benutzung von Grundstücken
Vierter Abschnitt Enteignung für das Unternehmen
Fünfter Abschnitt Verbandsschau
Vierter Teil Verbandsverfassung
Fünfter Teil Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
Erster Abschnitt Satzungsänderung
Zweiter Abschnitt Umgestaltung
Dritter Abschnitt Auflösung
Sechster Teil Rechnungswesen
Siebter Teil Verfahrensvorschriften
Achter Teil Aufsicht, Oberverband, Unterverband
Neunter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
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